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BISS

Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren e.V.  (BISS)
ist maßgeblich am Erfolg des Entschädigungs-Gesetzes beteiligt.


Pressemitteilung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. vom 22.6.2017:

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) sieht mit dem Gesetz ihre Kernforderungen erfüllt. Zehntausende werden posthum freigesprochen. Die etwa 50.000 Urteile werden aufgehoben und die nunmehr älteren schwulen Männer werden entschädigt.

„Wir sind keine 175er mehr!“

Georg Härpfer, BISS-Vorstand: „Der Bundestag erkennt heute an, dass Schwule in der Bundesrepublik und in der DDR rechtsstaatswidrig verfolgt wurden. Ein dunkles Kapitel bundesdeutscher Geschichte geht somit zu Ende. Wir sind keine ‚175er‘ mehr!“


Ansprechpartner im rubicon:                            Ansprechpartner bei BISS:

Georg Roth                                                              Jan Bockemühl

                                                                               montags, donnerstags, freitags
                                                                               vormittags
Telefon: 0221 - 27 66 999 - 44                               Telefon: 0221 - 29492417

BISS bietet eigenes Beratungstelefon an, an das sich Betroffene in Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung wenden können.

 

 „Keine anwaltlichen Hilfen notwendig“

 Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli geltend gemacht werden. Anwaltliche Hilfen werden für die Beantragung nicht notwendig sein.

 BISS richtet Hotline als Beratungstelefon für Betroffene ein. Ziel ist es, die Betroffenen möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung zu informieren. BISS kann sich dabei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz stützen. Diese Zusage hat BISS in einem ersten Konzeptionsworkshop von den Verantwortlichen erhalten. „Wir waren positiv überrascht über die Offenheit der Beteiligten für die Anliegen der Betroffenen“, stellt BISS-Vorstand Reinhard Klenke fest.

 

Hotline/ Beratungstelefon:             0800 – 175 2017

montags – freitags:                           9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

mittwochs und donnerstags:             16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 Das Beratungstelefon wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Kontakt BISS:

Telefon-Hotline   0800 - 175 2017

E-Mail:    biss@schwuleundalter.de
Fon:         0221 – 925 996 26
Büro:       montags & freitags 10 bis 14 Uhr
                donnerstags 10 bis 18 Uhr
               
Köln, Lindenstrasse 20 - c/o Aidshilfe

                 
  Hier wird Betroffenen unbürokratisch und persönlich geholfen!
 

BISS:
Unsere Vision ist eine Gesellschaft der Vielfalt, in der ältere schwule Männer selbstbestimmt und selbstbewusst ihr Leben gestalten und durch bürgerschaftliches Engagement zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft beitragen.


Das Bundeskabinett beschließt Rehabilitierung verurteilter Homosexueller

Homosexuelle, die nach dem früheren Paragrafen 175 bestraft wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas, der die Verurteilungen zuvor als "Schandtaten des Rechtsstaates" bezeichnet hatte. Sein Gesetzentwurf sieht eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die nach dem 8. Mai 1945 in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern sowie Handlungen unter Zwang, Nötigung oder mit Gewaltandrohungen.

 

Das neue Gesetz schließt auch eine finanzielle Entschädigung von Betroffenen mit ein. Diese sollen zunächst einen Pauschalbetrag von 3.000 Euro erhalten und weitere 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr "erlittener Freiheitsentziehung". Zusätzlich soll als Kollektiventschädigung die Magnus Hirschfeld Stiftung, von der die Einzelschicksale der Homosexuellen aufgearbeitet werden, jährlich 500.000 Euro erhalten.

 

Maas hatte den Gesetzentwurf bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, wegen Abstimmungsbedarfs mit der Unionsseite hatte sich aber die Kabinettsbefassung verzögert. Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker nannte die Rehabilitierung der Betroffenen nun "ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen". Auch ihre Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wird. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lobte, dass es "endlich Gerechtigkeit für die Betroffenen" gebe. Nun müsse der Bundestag das Gesetz rasch auf den Weg bringen. Der Minister selbst bezeichnete die Rehabilitierung als "überfällig" und die alten Urteile als "eklatantes Unrecht". Die betroffenen Männer seien "nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet", sagte Maas.

 
In Deutschland wurden nach 1945 mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des Paragrafen 175 verfolgt, den die Bundesrepublik aus der Zeit des Nationalsozialismus übernommen hatte. Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren bis 1994 aus, als der Paragraf abgeschafft wurde. Homosexuelle Handlungen waren zu jenem Zeitpunkt in Deutschland schon nicht mehr strafbar, der entsprechende Tatbestand wurde bereits 1969 aus dem Strafgesetzbuch gelöscht.